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Verkaufsbedingungen

Allgemeines
Angebote
Auftrag
Preise
Zahlungsbedingungen
Lieferung
Beanstandungen
Vergütung 
Eigentumsvorbehalt
Ausschluss
Verträge
Erfüllungsort
Lohnarbeiten
BDSG-Hinweis
Gültigkeit

§ 1 Allgemeines

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle, auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden erst und ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Ist der Besteller mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können.

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§ 2 Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und für uns unverbindlich. Verträge kommen nur aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Spätere Abweichungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Angebotsunterlagen wie z.B. Prospekte, Zeichnungen und Materialangaben bleiben unser Eigentum. Sie unterliegen dem Urheberrechtschutz. Über sie darf nicht verfügt werden.

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§ 3 Auftrag

Aufträge werden erst und hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts allein nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für eventuelle mündliche Abredeänderungen und sonstige Vereinbarungen mit uns und unseren Vertretern. Die Berichtigung von Irrtümern bei Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bleibt uns vorbehalten. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd verbindlich. Ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Angaben können von uns geändert werden, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.

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§ 4 Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern die Lieferung innerhalb von mehr als drei Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden soll, können wir jedoch bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen vom Vertrag zurücktreten, falls eine Einigung über eine angemessene Vergütung nicht zustande kommt. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können vom Besteller nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass uns der Vorwurf groben Verschuldens trifft.

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§ 5 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüche kann der Besteller nicht aufrechnen, es sei denn, dass wir die Forderung nicht bestreiten oder dass über diese rechtskräftig zu Gunsten des Bestellers entschieden worden ist. Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn Bezahlung für bestimmte bezeichnete Waren erfolgt. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber angenommen und zwar ohne Gewähr für Protest und nur unter der Voraussetzung der Skontierbarkeit. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und Spesen hat der Besteller zu tragen. Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderungen zu verlangen. Kommt der Besteller mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu fordern. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

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§ 6 Lieferung

Die von uns bestätigten Liefertermine und Lieferfristen werden aufgrund der jeweiligen Liefersituation und nach bestem Wissen bestimmt. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage zulaufen, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit der rechtzeitigen Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, während-dessen der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Teillieferungen sind uns gestattet. Teilberechnungen sind zulässig. Abweichungen von +/- 10 % der Liefermenge sind von unseren Kunden zu akzeptieren. Genaue Einhaltung der Bestellmenge ist grundsätzlich nicht möglich und bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung. Werden wir an der Lieferung behindert durch: höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, Energiemangel, Arbeitsbeschränkungen, Ausfall von Verkehrs- und Transportfirmen, Störungen im Betriebsablauf bei uns oder unseren Vorlieferanten oder ähnlichen Umständen, die mit zumutbarer Sorgfalt nicht zu vermeiden waren, sind wir für die Dauer dieser Umstände von unseren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung entbunden. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Leistungspflicht. Wir sind insbesondere insoweit von jeder Verpflichtung frei, als unsere Vorlieferanten aufgrund ihrer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von der Lieferung entbunden sind. Hindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten. wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges eingetreten sind. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beendigung der Verhinderung und Ablauf einer angemessenen Anlauffrist, die Lieferung noch durchzuführen. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Unser Schweigen gilt als Ablehnung. Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Verluste und Beschädigungen während des Transportes gehen zu Lasten des Empfängers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Bestellers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Besteller auf ihn über. Bereitgestellte Lieferungen sind prompt und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Besteller nach Ablauf dieser Frist nicht ab, auch nicht innerhalb einer gesetzlichen weiteren Frist von 8 Tagen, oder verweigert er ernsthaft die Annahme, so können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

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§ 7 Beanstandungen

Soweit nicht die Mängelrüge durch besondere Vereinbarung geregelt, insbesondere dadurch ausgeschlossen wird, dass der Besteller die Ware vor dem Versand zu prüfen und abzunehmen hat, gilt folgendes: Mängelrügen können nur insoweit erhoben werden, als der Grund der Beanstandung bereits bei Gefahrenübergang vorhanden war. Dies gilt auch bei eventuell besonderen und schriftlich übernommenen Garantien. Farbtonabweichung ist kein Mangel.
Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich nach Gefahrenübergang verändert hat. Werden Beanstandungen von uns erkannt, so leisten wir nach frachtfreier Rücklieferung der beanstandeten Teile nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, Nachbesserung oder den Gegenwert der Ware. Der Empfänger ist verpflichtet, vor eventueller Rücklieferung auf jeden Fall unser schriftliches Einverständnis einzuholen. Die Übernahme von Kosten aus Rücksendungen ist absolut ausgeschlossen. Wenn und sowie Nachbesserung oder Ersatzleistung fehlschlagen, leben das Recht auf Wandlung und Minderung wieder auf. Im Falle der Nachlieferung sind Mängelrügen wegen Farbtonabweichungen ausgeschlossen. Ansprüche auf Schadensersatz sind insgesamt ausgeschlossen, soweit sie nicht auf unserem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen. Verweigert der Besteller eine angebotene Nachbesserung, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch einschließlich des Schadensersatzanspruchs, soweit letzterer nicht auf unser vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist.

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§ 8 Vergütung

Durch Vergütung der Kosten für Werkzeuge erwirbt der Besteller kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Werkzeuge bleiben, wenn nicht anders vereinbart, Eigentum des Lieferers.

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§ 9 Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum gelieferter Waren geht erst dann auf den Besteller über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmte, bezeichnete Waren erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt sein Eigentums- und Miteigentumsrecht an uns ab und verpflichtet sich, den neuen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren. Der Besteller ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Besteller den schriftlichen Vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer macht, dass das Eigentum an diesen erst nach vollständiger Bezahlung dieser Vorbehaltsware an uns auf seinen Abnehmer übergeht. Von einer vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Abs. 1) ist der Eigentumsübergang auf den Abnehmer insofern nicht abhängig. Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Veräußert der Besteller die Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit von jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veränderung bzw. Verkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zum Höchstbetrag von 120 % unserer Forderung an uns ab. Von der Abtretung sind solche Forderungen ausgenommen, die im Rahmen branchenüblichen Eigentumsvorbehalts Dritten zustehen. Soweit die Summe der Außenstände des Bestellers den von der Abtretung erfassten Höchstbetrag übersteigt, erstreckt sich die Abtretung auf die Außenstände in der zeitlichen Reihenfolge ihres Entstehens. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns anzuführen. Wenn und soweit die an uns abgetretenen Forderungen den Betrag von 120 % unserer Forderungen gegen den Besteller nicht erreichen, tritt dieser zur Auffüllung hiermit seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm - gleich aus welchem Rechtsgrund - zustehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag an uns ab und ermächtigt uns zur Einziehung und anschließenden Verrechnung, solange und soweit unsererseits Forderungen gegen den Besteller und diesen zugehörigen Firmen besteht.

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§ 10 Ausschluss

Weitere als die in diesen Bedingungen zugestandenen Ansprüche sind ausgeschlossen.

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§ 11 Verträge

Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten gelten grundsätzlich die vorstehenden Bedingungen mit folgenden Abweichungen:

1.

Liegt kein Dauerschuldverhältnis vor, wird der in der Auftragsbestätigung genannte Preis bei Lieferung innerhalb 4 Monaten noch nach Vertragsabschluß berechnet, es sei denn, die Verteuerung beruht auf einer Änderung der auf dem Liefergegenstand lastenden Steuern, Zölle oder Änderung der Wechselkurse. Bei Lieferung nach Ablauf der vorgenannten Frist wird der am Tage der Lieferung gültige Preis berechnet.

2.

Ein eventuelles Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann nur insoweit geltend gemacht werden, als diese auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3.

Bei Fehlschlagen eventueller Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen kann der Besteller Herabsetzung oder wahlweise Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

4.

Die Mängelrüge eines nicht offensichtlichen Mangels ist innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.

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§ 12 Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsort für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Neustadt/Wied, Ortsteil Etscheid. Dies gilt auch für den Fall, dass

a)

der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlagert hat, oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b)

wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen, auch im Scheck/Wechselverfahren. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Für alle Vertragsbestimmungen gilt Deutsches Recht.

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§ 13 Lohnarbeiten

Vorstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten sinngemäß auch für Lohnarbeiten. Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, welche durch nicht erkannte Materialfehler des angelieferten Vormaterials entstehen.

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§ 14 BDSG-Hinweis

Nach § 26 des Datenschutzgesetzes sind wir verpflichtet Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass wir Ihre Daten, soweit notwendig und im Rahmen des BDSG zulässig, in unserer EDV zu speichern.

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§ 15 Gültigkeit

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind gültig ab dem 01.01.1997, vorherige Geschäftsbedingungen sind nicht gültig.

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